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Abwägung der Interessen der Mietparteien

Fristlose Kündigung aus »wichtigem Grund«

Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft kündigte einer 77-jährigen Mieterin, die seit 1980 in dem Haus wohnte, fristlos und klagte auf Räumung der Wohnung. Grund: Die alte Mieterin verursachte insbesondere zur Nachtzeit ruhestörenden Lärm, indem sie auf dem Boden herumtrampelte und mit Gegenständen gegen Heizrohre und Heizkörper schlug.

Das ungewöhnliche Verhalten der Mieterin wurde durch eine schwere psychische Erkrankung ausgelöst. Nach einem vom Berufungsgericht eingeholten Sachverständigengutachten leidet die Frau unter Verfolgungswahn. Sie hört ständig Stimmen und versucht, sich der vermeintlichen Angriffe durch den geschilderten Lärm zu erwehren. Wegen der Erkrankung ist für die Beklagte eine Betreuerin bestellt worden. N...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/200843.abwaegung-der-interessen-der-mietparteien.html

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