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Kein Anspruch mehr auf die Zulage

BAG-Urteil

Nach Inkrafttreten des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst (TVöD) besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 18. Mai 2011 (Az. 10 AZR 206/10).

Aufgrund einer bis zum 31. Dezember 1983 bestehenden Regelung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) erhielten bestimmte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die im Schreibdienst tätig waren, eine Funktionszulage in Höhe von acht Prozent ihrer Grundvergütung. Nach Kündigung der Tarifregelung wurde diese Zulage an Beschäftigte, die bereits anspruchsberechtigt waren, weitergezahlt. Mit einer...

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