Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Aufsichtspflicht

Die Eltern eines fünfjährigen Mädchens, dessen Fahrrad auf ein Auto gefallen war und es zerkratzt hat, müssen nicht für den Schaden zahlen. Das stellte das Amtsgericht München in einem Urteil am 30. Mai 2011 (Az. 122 C 8128/10) klar und wies die Klage des Autobesitzers ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Fahrrad des Mädchens war im November 2009 vor einem Kindergarten umgestürzt, auf den vorbeifahrenden Wagen gefallen und hatte dadurch Schrammen verursacht. Der Eigentümer klagte daraufhin gegen die Eltern des Mädchens wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Seiner Ansicht nach darf ein Kind in dem Alter nicht alleine in den Kindergarten radeln. Das Gericht argumentierte hingegen, es gehöre z...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201375.eltern-haften-nicht-immer-fuer-ihre-kinder.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.