Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Wichtiger Grund für fristlose Kündigung?
Umzug ins Pflegeheim
»Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.« Eine klare Aussage des § 543 BGB. Doch was sieht das Gesetz als wichtigen Grund an?
Im Abs. 1 heißt es: »Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.« Trifft ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201389.wichtiger-grund-fuer-fristlose-kuendigung.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.