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Wichtiger Grund für fristlose Kündigung?

Umzug ins Pflegeheim

»Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.« Eine klare Aussage des § 543 BGB. Doch was sieht das Gesetz als wichtigen Grund an?

Im Abs. 1 heißt es: »Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.« Trifft ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201389.wichtiger-grund-fuer-fristlose-kuendigung.html

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