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Übergabe des Schreibens an Ehepartner

Kündigung

Ein Kündigungsschreiben kann auch dem Ehegatten des betroffenen Arbeitnehmers übergeben werden. Die Übergabe muss dabei nicht an der Wohnung erfolgen, damit diese als ordnungsgemäß zugestellt gilt, urteilte am 9. Juni 2011 das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az. 6 AZR 687/09) und wies damit die Klage einer Frau ab.

Die als Assistentin der Geschäftsführung angestellte Frau war am 31. Januar 2008 mit ihrem Chef in Streit geraten. Als sie schließlich ihren Arbeitsplatz verließ, sprach der Arbeitgeber ihr noch am gleichen Tag die Kündigung zum 29. Februar 2008 aus. Damit die Kündigungsfrist auch eingehalten werden kann, ließ der Chef das Kündigungsschreiben per Boten zum Ehemann der Klägerin an dessen Arbeitspla...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201391.uebergabe-des-schreibens-an-ehepartner.html

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