Krankheitsbedingte Kündigungen und betriebliches Eingliederungsmanagement

Arbeitsrecht

Die krankheitsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters bedeutet für ihn sehr oft einen tiefen Einschnitt in sein persönliches und familiäres Leben. Nicht nur das Leiden mit langwierigen oder ständig erneut auftretenden Krankheiten mit langer oder häufiger Arbeitsunfähigkeit – und dann auch noch der Verlust des Arbeitsplatzes.

Ein Arbeitsverhältnis bedeutet für so manchen nicht allein, für den Lebensunterhalt zu »jobben«, sondern überhaupt einen gewissen sozialen Rückhalt zu haben. Sicher, die Eigenheiten bundesdeutscher Arbeitsverhältnisse sind bisweilen alles andere als Verhältnisse kollegialen und aufrichtigen Miteinanders. Aber immerhin: Einen Job zu haben oder nicht zu haben, bildet selbst für Kerngesunde eine sichere Lebensbasis.

Eingedenk der sozialen Brisanz krankheitsbedingter Kündigungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) frühzeitig und dann in ständiger Rechtsprechung hohe Maßstäbe an die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit so...


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