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Kein Hartz IV

Häftlinge

Im Gefängnis können Arbeitslose generell kein Hartz IV beanspruchen. Das gilt auch, wenn der Arbeitslose eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer nicht bezahlten Geldbuße absitzt, so das Bundessozialgericht (Az. B 4 AS 128/10 R). Im Streitfall musste ein Arbeitsloser für drei Monate hinter Gitter, weil er eine Geldstrafe nicht gezahlt hatte. Das Jobcenter strich für diese Zeit sämtlich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201395.kein-hartz-iv.html

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