Teilerfolg für Treberhilfe
(dpa). Die vor eineinhalb Jahren durch die »Maserati-Affäre« in die Schlagzeilen geratene Treberhilfe hat im Rechtsstreit um Vertragskündigungen einen Teilerfolg errungen. Das Berliner Sozialgericht hat nun den Senat verpflichtet, den Vertrag zum Leistungsbereich Betreutes Wohnen vorläufig fortzuführen. Die Senatsverwaltung habe den Vertrag erst Ende November 2010 und damit in Kenntnis der Vorwürfe abgeschlossen, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der 51. Kammer. Für fünf weitere Leistungsverträge, darunter zum Betreuten Einzelwohnen und zu Kriseneinrichtungen, wiesen die Richter den Antrag auf Kündigungsschutz ab. In der Hauptsache sind die Streitigkeiten noch nicht entschieden.
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