Gericht sieht Kamals Tod als Nazi-Mord

Haupttäter kommt in Sicherungsverwahrung

  • Hendrik Lasch, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Die Tötung von Kamal K. im Oktober 2010 war ein rassistischer Mord. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Leipzig, das den Haupttäter für 13 Jahre hinter Gitter und danach in Sicherungsverwahrung schickt.

Der Tod des 19-jährigen Irakers Kamal K., der in der Nacht des 24. Oktober 2010 in einem Park am Leipziger Hauptbahnhof bei einer Schlägerei mit einem Messerstich getötet wurde, hat seinen Grund in der fremdenfeindlichen Gesinnung der beiden Täter. Diese Einschätzung formulierte Hans Jagenlauf, Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig, gestern in bemerkenswerter Klarheit. »Sie haben das Messer eingesetzt, weil er ein Ausländer war«, sagte Jagenlauf in Richtung des 33-jährigen Haupttäters Marcus E., der deshalb wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu einer 13-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Anschließend muss er in Sicherungsverwahrung. »Das kann dazu führen, da...


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