Was bringt das neue Steuervereinfachungsgesetz 2011?

Der Bundestag hat am 9. Juni 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen, das überwiegend aber erst ab 2012 gilt. Es soll das Besteuerungsverfahren vor allem bei der Finanzverwaltung vereinfachen und modernisieren. Für Arbeitnehmer und Familien sind die folgenden fünf Änderungen, auf die der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) aufmerksam macht, besonders bedeutsam:

1. Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Schon ab 2011 wird die Werbungskostenpauschale bei Lohneinkünften von 920 auf 1000 Euro angehoben. Der Mehrbetrag von 80 Euro wird für 2011 bei der Lohnabrechnung für Dezember als Einmalbetrag steuerfrei belassen und ab 2012 auf die Monate verteilt.

Die Anhebung führt zu einer Steuerentlastung von maximal 35 Euro im Jahr. Dies aber auch nur, wenn die tatsächlich angefallenen Werbungskosten 1000 Euro nicht übersteigen. Unterm Strich: Viel Lärm um (fast) Nichts!

2. Einschränkung bei der Entfernungspauschale

Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder der höhere Preis für die Bus- oder Bahntickets steuerlich abgesetzt werden. Bisher konnte dieses Wahlrecht auch tageweise ausgeübt werden. Ab 2012 werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch berücksichtigt, wenn deren Summe die Entfernungspauschale für d...


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