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Klassenfahrt Sonderbedarf?

Urteile in Kürze

Der minderjährige Gymnasiast hatte an Klassenfahrten und Schüleraustauschprojekten (England und China) teilgenommen. Dafür hatte seine Mutter 1052 Euro ausgegeben. Der Schüler forderte vom (barunterhaltspflichtigen) Vater, diesen Betrag zusätzlich zum laufenden Kindesunterhalt zu übernehmen. Die Kosten der schulischen Veranstaltungen seien Sonderbedarf. Doch das Oberlandesgericht Hamm sah das n...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201921.klassenfahrt-sonderbedarf.html

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