Vorsicht – »verdeckte« Bauträgermodelle

Hausbau

Der Weg zum eigenen Haus kann mit einigen Gefahren verbunden sein. Denn manche Bauträger werben mit dem sogenannten verdeckten Bauherrenmodell. Dabei wird der Erwerb eines zu errichtenden Wohnhauses samt Grundstück in zwei separate Verträge aufgespalten. Nur der Grundstücksverkauf wird notariell beurkundet. Das geben die Notarkammern der neuen Bundesländer zu bedenken.

Der Werkvertrag mit dem Bauunternehmer über das zu errichtende Haus hingegen wird privatschriftlich geschlossen. Geködert wird mit dem Versprechen, dadurch u. a. Grunderwerbsteuer und Notarkosten zu sparen. Doch die Aufspaltung in zwei Verträge kann den Käufer am Ende teuer zu stehen kommen und führt zu nicht unerheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.

Der Erwerb eines zu errichtenden Hauses samt dazugehörigem Grundstück ist grundsätzlich als einheitliches Geschäft zu betrachten. Es handelt sich um einen sogenannten Bauträgervertrag, auf den zwingend die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anwendbar ist. Diese sieht zahlreiche Schutzmechanismen für den Käufer vor, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz des Bauträgers. Zahlungen sind demnach beispielsweise nur nach entsprechendem Baufortschritt und bei Sicherstellung des lastenfreien Eigentumserwerbs am Grundstück zu leisten.

Damit die Schutzwirkung nic...


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