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Erben haften für Hartz-IV-Bezug

Sozialgericht

Sozialbehörden dürfen die Erben eines Hartz-IV-Empfängers für Sozialleistungen zur Kasse bitten, die dieser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod bezogen hat. Das hat das Berliner Sozialgericht in einem am 24. Mai 2011 bekannt gegebenen Urteil (Az. S 149 AS 21300/08) entschieden. Die Richter hielten aber fest, dass die Erben nicht mehr zurückzahlen müssen, als ihnen der Verstorbene hinterlasse...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/202433.erben-haften-fuer-hartz-iv-bezug.html

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