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Krankheitskosten sind fortan einfacher von der Steuer absetzbar

Im ND-Ratgeber vor einer Woche sind wir an dieser Stelle auf das am 9. Juni 2011 vom Bundestag beschlossene neue Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingegangen. Unter den fünf hervorgehobenen Schwerpunkten waren auch die Krankheitskosten, die künftig einfacher von der Steuer absetzbar sind. Die Kanzlei Ebner/Stolz/Mönning/Bachem in Hannover geht darauf näher ein.

Aufwendungen für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Rezepte lassen sich nach einfachen Regeln als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Nach einem aktuellen Gesetzentwurf verlangt das Finanzamt weniger Formalismus, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten geht. Nicht mehr nötig ist – wie bisher – ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/202445.krankheitskosten-sind-fortan-einfacher-von-der-steuer-absetzbar.html

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