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Die Kunden müssen trotz satter Rabatte nicht auf ihre Rechte verzichten

Seit Montag wieder Sommerschlussverkauf

Satte Rabatte gibt es zwar schon seit Wochen, vor allem auf Kleidung und Schuhe – doch der eigentliche Sommerschlussverkauf auf alle Waren begann offiziell an diesem Montag. Drei Viertel der Einzelhändler beteiligen sich diesmal daran. Für die Kunden stellt sich dabei immer wieder die Frage: Müssen sie trotz der Preisnachlässe Abstriche bei ihren Rechten machen? Nachfolgend sieben Ratschläge:

1. Zum Umtausch Reduzierte Waren im Schlussverkauf sind meist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Wer also einwandfreie Ware umtauschen will, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Ist die Ware aber mangelhaft, kann der Kunde dies reklamieren. Aufpassen müssen Verbraucher, wenn Ware wegen eines Fehlers oder leichter Verschmutzung reduziert wurde: Eine Reklamation deswegen ist dann ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/202965.die-kunden-muessen-trotz-satter-rabatte-nicht-auf-ihre-rechte-verzichten.html

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