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Richter halten Berechnung von Elterngeld für verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht

Das Elterngeld soll Einkommensausfälle ersetzen und nicht längere Auszeiten aus dem Erwerbsleben fördern. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage einer vierfachen Mutter auf mehr Geld abgewiesen.

Die Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes verstoßen nicht gegen das Grundgesetz – auch wenn Eltern wegen der Betreuung eines vorangegangenen Kindes weniger Geld erhalten, so der kürzlich veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 2712/09). Die Berechnung verletze weder die Gleichberechtigung von Männern und Frauen noch den Schutz von Ehe und Familie. Das Elterngeld ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/202969.richter-halten-berechnung-von-elterngeld-fuer-verfassungsgemaess.html

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