Arbeitnehmer müssen wissen, wer kündigen darf

Urteile des Bundesarbeitsgerichts

Arbeitnehmer müssen wissen, welche vorgesetzten Personen ihnen kündigen dürfen. Ist dies während des Arbeitsverhältnisses nicht klar geworden, kann die Kündigung ohne Vorlage einer entsprechenden Vollmacht unwirksam sein, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem jetzt veröffentlichten schriftlichen Urteil vom 14. April 2011 (Az. 6 AZR 727/09).

Es reiche nicht aus, so begründete das Gericht seine Entscheidung, dass im Arbeitsvertrag eine Funktion im Unternehmen benannt wird, die Kündigungen aussprechen darf.

Damit setzte sich eine heute 63-jährige Reinigungskraft vor dem obersten Arbeitsgericht mit ihrer Klage durch. Die Frau hatte als Minijobberin in einer Filiale eines großen Unternehmens gearbeitet. Der Niederlassungsleiter kündigte ihr zum 28. August 2008, obwohl ihr befristeter Arbeitsvertrag noch bis zum 31. März 2009 lief. Den Kündigungstermin wollte die Putzfrau nicht hinnehmen und erhob Klage.

In ihrem Arbeitsvertrag werde zwar erwähnt, dass der Niederlassungsleiter zur Kün...


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