Nach Anklage

Fristlose Kündigung

Beim Verdacht strafbarer Handlungen können Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden. Wird eine Anklage gegen den Beschäftigten erhoben, kann diese ein Grund für eine erneute Verdachtskündigung sein, so das Bundesarbeitsgericht am 27. Januar 2011 (Az.2 AZR 825/09).

Das BAG bestätigte damit die außerordentliche Kündigung eines Orchestermusikers. Im Oktober und November 2004 wurde dem Hornisten vorgeworfen, dass er Kinder von Kollegen sexuell missbraucht habe. Der Arbeitgeber s...


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