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Steht mir ein Tag Sonderurlaub für meine Hochzeit im Urlaub zu?

Leserfrage zur Freistellung

u Ich habe während meines Urlaubs geheiratet und möchte nun vom Betrieb den mir laut Gesetz zustehenden einen Tag Sonderurlaub nehmen. Der Chef meint, dass mir die Freistellung nicht zusteht. Stimmt das? Die Firma ist nicht tarifgebunden. (Hannelore W., Neuruppin)

Die allgemeine gesetzliche Regelung, wonach Arbeitnehmer freizustellen sind, wenn sie kurzzeitig an der Arbeitsleistung gehindert sind, ist der § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die spezifischen Anspruchsvoraussetzungen sind – wenn auch umständlich formuliert – in der Regelung enthalten. Aus der Tatsache, dass das Gesetz weder konkrete Freistellungsanlässe und auch nicht die jeweilige Anspru...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/202973.steht-mir-ein-tag-sonderurlaub-fuer-meine-hochzeit-im-urlaub-zu.html

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