Wer Elektroboiler betreibt, kann mehr finanzielle Unterstützung anfordern

Hartz-IV-Empfänger

Eine Regelung, die kaum jemand kennt: Hartz-IV-Empfänger, die ihre Warmwasserversorgung mit einem elektrischen Boiler oder Durchlauferhitzer betreiben müssen, können seit Januar 2011 mehr Geld bekommen – wenn sie es beantragen.

Sie haben Anspruch auf acht Euro Zuschuss pro Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende. Darüber hinaus können in einer Bedarfsgemeinschaft acht Euro für den Ehe- oder Lebenspartner sowie zwischen sieben und zwei Euro pro Kind (gestaffelt nach Alter) geltend gemacht werden.

Das bedeutet für eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft zwischen 20 Euro (Kinder zwei und fünf Jahre) und 27 Euro (Kinder 16 und 19 Jahre) mehr pro Monat – also zwischen 240 bis 324 Euro mehr im Jahr.

Das Problem: Obwohl der Mehrbedarf gesetzlich verankert ist (§ 21 Abs.7 SGB II), kennen die meisten Hartz-IV-Empfänger diese neue Regelung nicht. Nach Einschätzung der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher- und Sozialberatung mbH (GVS) haben in Berlin bisher höchstens 20 Prozent der Hilfesuchenden, die in die Beratungsstellen kommen, diese ihnen seit J...


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