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Keine Witwenrente nach Heirat am Sterbebett

LSG-Urteil

Wird eine Ehe noch am Sterbebett des Partners geschlossen, ist von einer Versorgungsehe auszugehen. Ein Anspruch auf Witwenrente besteht dann nicht, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am 5. Mai 2011 veröffentlichten Urteil (Az. L 13 203/11).

Im konkreten Fall hatte die Klägerin ihren krebskranken, 21 Jahre älteren Mann sechs Tage vor dessen Tod geheiratet. Noch am selben Tag hatte er sich von seiner ersten Frau scheiden lassen. Um die Einwilligung zur Scheidung zu erreichen, hatte er seiner ehemaligen Ehefrau 200 000 Euro gezahlt. Ihr Mann habe sie unbedingt heiraten wollen, sagte die Klägerin vor Gericht. Der Erhalt einer späteren...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/202985.keine-witwenrente-nach-heirat-am-sterbebett.html

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