Händler zahlt Ausbau mangelhafter Fliesen

Gravierende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 16. Juni 2011 (Az. C-65/09 und C-87/09) die Rechte von Käufern nach der Verarbeitung mangelhafter Ware gestärkt.

»Zeigen sich etwa erst nach dem Verlegen neuer Fliesen Mängel, muss der Händler nach Wahl des Kunden für Ersatz sorgen sowie Ein- und Ausbau übernehmen oder ihm dafür notwendige Kosten erstatten«, erläutert die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. »Mit dem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof Händler verpflichtet, durch den Kunden bereits eingebaute mangelhafte Ware wie Fliesen oder Küchengeräte nicht nur zu ersetzen, sondern auch den Ein- und Ausbau zu übernehmen«, so die Juristin.

Das gelte insbesondere dann, wenn der Mangel nur durch eine Ersatzlieferung beseitigt werden kann. Denn dürfte der Händler das wegen hoher Kosten ablehnen, müsste der Kunde trotz kompletter Bezahlung der Wa...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.