In Wohnung mit Ofen eine Etagenheizung eingebaut

Leserfrage: Modernisierung durch Mieter

Ich habe vor Jahren eine Altbauwohnung mit Ofenheizung gemietet. Der Ofen steht noch im Wohnzimmer. Aber nach einem Angebot der Investitionsbank Berlin nutzte ich die Möglichkeit, eine Etagenheizung einzubauen. Die Hälfte der Kosten wurde mir von der Investitionsbank erstattet. Laut Genehmigungsvertrag mit dem Vermieter musste ich damit einverstanden sein, dass die modernisierte Heizung in sein Eigentum übergeht. Habe ich nun eine Wohnung mit Ofen- oder mit Sammelheizung? Bei der Einordnung in den Berliner Mietspiegel spielt die Ausstattung der Wohnung ja eine Rolle. Kurt J., Berlin

Im Berliner Mietspiegel heißt es hierzu: »Für Altbauwohnungen ... ohne Sammelheizung, ohne Bad mit WC in der Wohnung liegt die ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter monatlich 0,75 Euro unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 3.«

Nun haben die meisten Wohnungen ein Bad oder WC, so dass eine fehlende Sammelheizung bei der Einordnung in die betreffende Spalte der Mietspiegeltabelle keine Rolle spielt, wenn zumindest ein WC vorhanden ist. Doch innerhalb der Spanne (unterer, oberer oder Mittelwert) können wohnwerterhöhende oder -mindernde Merkmale, ausgehend vom Mittelwert, die Miethöhe mit jeweils 20 Prozent positiv oder negativ beeinflussen.

Bleibt die Antwort auf die Frage, ob die Wohnung, um die es hier geht, nun als mit Ofen- oder mit Sammelheizung ausgestattet gilt? Gemietet wurde sie mit Ofenheizung. Die Etagenheizung kam erst später auf Kosten des Mieters dazu. S...


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