Mindestlohn für Fußballer

Spielergewerkschaft will Tarifvertrag abschließen

  • Manfred Wieczorek
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Am Wochenende beginnt die neue Saison der Bundesliga. Weil nur wenige Fußballer zu den Großverdienern gehören, will die Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV) einen Tarifvertrag einführen.

»Wir werden noch in diesem Jahr auf die Deutsche Fußball-Liga (DFL) zugehen«, sagt VDV-Justiziar Frank Rybak. Bis 2013 sei ein Vertrag für die Spieler der 1. und 2. Bundesliga umsetzbar – wenn die 36 Vereine mitziehen.

Tariflich geregelt werden sollen Punkte wie Kündigungsrecht, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Mindestlöhne, Regelungen für Strafzahlungen bei Spielervergehen oder auch eine Höchstgrenze bei Pflichtspielen. So sind die Strafzahlungen für Spieler, die zu spät aus dem Urlaub ins Trainingslager kommen oft willkürlich. Nach Ansicht des VDV hält die bisherige Praxis, Geld der Spieler im Falle eines Fehlverhaltens einzubehalten, vor keinem Gericht stand.

Doch wie erklärt man denen, die auf dem Stehplatz buchstäblich hinter ihrer Mannschaft stehen und womöglich nicht tariflich entlohnt werden, einen Mindestlohn von 2750 Euro brutto? Dieser existiert bereits in den Statuten der Liga und könnte nun auch zwischen der ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.