Sehr begrenzt wirksam

Die Gewerkschaftsverbände ITF und UNI haben Klage gegen den Logistikkonzern DHL wegen Verstößen gegen den »UN Global Compact« eingereicht. So weit, so unwirksam.

Denn die Vereinbarung von 1999 ist rein freiwillig, Sanktionsmöglichkeiten sind bewusst ausgespart. Eine Beschwerde hat also für den Global Player DHL, der die Vereinbarung 2006 unterzeichnet hat, keine Auswirkungen. Aus der Liste der Unterstützer werden bzw. können Unternehmen nur gestrichen werden, wenn sie ihren jährlichen Bericht zweimal nacheinander nicht abgeben. Ein Bericht, dessen Angaben nicht überprüft werden. Da Verstöße ohne Konsequenzen bleiben, ist die Vereinbarung an sich also ...


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