Immer mehr Spielhallen

Allein in der Landeshauptstadt Potsdam stieg die Zahl von 10 auf 14

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Spielhallen breiten sich in Brandenburg aus. Zwischen Anfang 2009 und Ende 2010 ist ihre Zahl von 228 auf 243 angestiegen. Allein in Potsdam sind es nun 14 statt 10 Spielhallen. In Spree-Neiße verdoppelte sich die Zahl der Spielhallen auf 16, in Oder-Spree wuchs sie um 4 auf 21, im Barnim um 3 auf 13. Dagegen sank die Anzahl der Spielhallen in Märkisch-Oderland um 3 auf 10.

Obwohl die Zahl der Spielhallen insgesamt zugenommen habe, tritt das Problem der Anhäufung in Berlin bedeutend häufiger auf als in Brandenburg, betonte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (LINKE). Vor vier Jahren hatte die damalige SPD/CDU-Koalition ein neues Glücksspielgesetz verabschiedet, mit dem, wie es in Paragraf 1 heißt, der »natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt« werden soll. Im ersten Absatz formulierte der Gesetzgeber, worauf es ihm ankommt. Das eigentliche Ziel sei, »das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern«. So ähnlich wäre es, wenn der Verein der Gastwirte als sein wichtigstes Ziel die Abstinenz angeben würde. Denn allein dem Deutschen Sport kommen jährlich Hunderte Millionen Euro aus den staatlichen Lotterien und von der Sportwette Oddset zugute. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil klar gestellt, dass es für die Sicherung des staatlichen Glückssielmonopols nicht ausreicht, dass dadurch viel Geld für gemeinnützige Zwecke fließt. Vielmehr müsse der Staat sein Monopol »konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausrichten«.

Dem FDP-Landtagsabgeordneten Gregor Beyer zufolge planen die Bundesländer strengere Auflagen für die mehr als 10 000 privat betriebenen Spielhallen in Deutschland. »So soll die Mehrheit von ihnen nach einer Übergangszeit von fünf Jahren die Konzession verlieren.« Zudem sollen laut Beyer tägliche Sperrzeiten eingeführt und das Anbringen von Werbung im Eingang und an der Fassade untersagt werden. Begründet werde der Vorstoß der Ministerpräsidenten mit der Notwenigkeit, den Spieler- und Jugendschutz zu verbessern. Beyer zufolge besteht die Gefahr, dass viele Spieler, die bislang Spielhallen aufgesucht haben, künftig zu Online-Casinos, Wetten- und Pokeranbietern wechseln. »und damit künftig anonym und unkontrolliert zocken«.

Christoffers wies darauf hin, dass nach der vom Bund erlassenen Spielverordnung maximal zwölf Geld- oder Warenspielgeräte pro Spielhalle zulässig sind. Das zusätzliche Aufstellen von reinen Unterhaltungsspielen sei hingegen nicht begrenzt. Er bestätigte, dass unter Umständen mehrere Spielhallen in einem Gebäudekomplex oder in benachbarten Häusern betrieben werden können.

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