Sturz im anfahrenden Bus – wer haftet beim Schaden?

Verkehrsrecht

Ein Busfahrer muss vor dem Losfahren nicht jedes Mal bis auf den letzten Fahrgast überprüfen, ob tatsächlich alle Insassen sicher Platz genommen haben. Das ist das Fazit eines Urteils des Oberlandesgerichts Bremen (Az. 3 U 19/10). Das Gericht wies damit die Klage einer beim Losfahren im Bus gestürzten Frau ab, so dass die Unfallversicherung der Frau allein für die Behandlungskosten aufkommen muss.

Der Fahrer eines Linienbusses kann grundsätzlich darauf vertrauen, so das Gericht, dass die eingestiegenen Passagiere entsprechend ihrer Verpflichtung selbst dafür sorgen, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Nach Auffassung der Richter ist der Sturz eines einzelnen Fahrgastes vielmehr ausschließlich auf dessen mangelnde Vorsicht zurückzuführen, wenn alle anderen Passagiere im anfahrenden Fahrzeug in keinerlei Weise betroffen wurden und es keine anderen Ursachen dafür gab.

In dem verhandelten Fall ging es darum, dass...


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