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Vertrauensschutz für geschiedene Rentnerin

Unterhaltszahlung

Das »Prinzip der nachehelichen Solidarität« hinsichtlich der Unterhaltszahlung gilt auch 20 Jahre nach der Trennung. Das bestätigte das Oberlandesgerichts Schleswig mit seinem Urteil vom 24. November 2010 (Az. 10 UF 89/10). Das Paar hatte 1967 geheiratet und sich 1990 getrennt. Zu diesem Zeitpunkt war der gemeinsame Sohn schon erwachsen. Bei der Scheidung ein paar Jahre später einigte man sich ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/204557.vertrauensschutz-fuer-geschiedene-rentnerin.html

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