Abfindung unerheblich
Urteile in Kürze
Erhielt ein geschiedener Ehemann beim Ausscheiden aus der Firma eine hohe Abfindung, spielt dieses zusätzliche Einkommen keine Rolle, wenn es um den Unterhaltsbedarf seiner Ex-Frau geht. Unerwartete Veränderungen des Einkommens nach der Ehe sind dabei nicht zu berücksichtigen. Hat der Mann den Betrag nicht zinsbringend angelegt, sondern damit gemeinsame Schulden für das Familienhaus getilgt, »kann das zu keinem anderen Ergebnis führen«.
Bundesgerichtshof vom 2. Juni 2010, Az. XII ZR 138/08
Hat ein deutscher Staatsbürger in Kanada mit seinem spanischen Lebensgefährten eine nach dortigem Recht gültige Ehe geschlossen, wird er im deutschen Melderegister zwar nicht als »verheiratet« eingetragen, weil...
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