Farbe in der Wohnung ist Sache des Mieters

BGH-Urteil

Als ein Vermieter vorschreiben wollte, in welcher Farbe der Mieter seine Wohnung zu streichen habe, ging der Streit bis zum Bundesgerichtshof.

Die Karlsruher Richter erklärten, dass eine Mietvertragsbestimmung zur Abwälzung der Schönheitsreparaturen, die dem Mieter bezüglich der Farbwahl Vorgaben macht, nur wirksam ist, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt des Auszugs aus der Wohnung gilt und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt.

Die Einengung der Farbwahl auf die Farbe «Weiß« benachteiligt den Mieter unangemessen. Damit sei die Schönheitsreparaturklause...


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