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Worüber das Amtsgericht entscheidet
Die rechtlichen Wege eines Mieters
Wenn bei mietrechtlichen Streitigkeiten keine Einigung mit dem Vermieter möglich ist, muss der Richter entscheiden. Bei Wohnungsmietverhältnissen ist dafür in erster Instanz immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bereich sich die Wohnung befindet. Das besagt § 29a der Zivilprozessordnung. Das Amtsgericht ist zuständig für sogenannte Feststellungsklagen, bei denen es darum geht, ob ein Zusta...
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