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Friseurpfusch

Schmerzensgeld

Für eine Haarglättung mit schmerzhaften Folgen muss ein Bremer Friseur einer Kundin 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (Az. 3 U 69/10). Bei der Behandlung wurde die Kopfhaut der Frau so stark verätzt, dass sie ein halbes Jahr eine Perücke tragen musste. Der Friseur hatte unter anderem die zur Glättung verwendete Lauge nicht sorgfältig zubereitet. Erst...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/204575.friseurpfusch.html

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