Nur im Ausland zugelassene Medikamente in Deutschland verkauft

Arzneimittelgesetz

Ein nur im Ausland zugelassenes Medikament verstößt nicht gegen das deutsche Arzneimittelgesetz, wenn es mit einem hier genehmigten Präparat identisch ist.

Das hat das Münchner Landgericht kürzlich entschieden. Es sprach gleichzeitig einen Apotheker frei, der ein in Deutschland nicht zugelassenes Mittel verkauft haben soll. Die Medikamente unterscheiden sich nur durch den Preis, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegrü...


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