Rechtsfrage

Kündigung wegen HIV-Infektion

Ein mit HIV infizierter Angestellter eines Pharma-Unternehmens hat bei einer Kündigung in der Probezeit dem Berliner Arbeitsgericht zufolge keinen Anspruch auf Entschädigung. Eine HIV-Infektion stelle keine Behinderung dar, somit liege keine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor, u...


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