Gefährlicher Infektionsherd?

Vor 55 Jahren verbot Karlsruhe die KPD – »Aktion Karabiner«

Das Codewort der Aktion ließ auf einen bevorstehenden Sturmangriff auf feindliche Bastion schließen: »Aktion Karabiner«. In der Tat erfolgte unter dieser militant-martialischen Losung in den Morgenstunden des 17. August 1956 die Besetzung des Hauses des Parteivorstandes der KPD und der gesamten Ackerstraße in Düsseldorf. Hier befanden sich die Redaktion, der Verlag und die Druckerei des Parteiorgans »Freies Volk« sowie eine Buchdruckerei der Partei.

Der Sturm auf Einrichtungen der KPD erfolgte bundesweit und schlagartig, kaum dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe an diesem Morgen entsprechend dem Antrag der Bundesregierung vom 21. November 1951 Verbot und Auflösung der Partei sowie Einziehung ihres Vermögens verkündet hatte. 37 Jahre später erkannte die Berliner Justizsenatorin Jutta Limbach in diesem Verbot einen »Höhepunkt der politischen Justiz gegen die Kommunisten«. In einem Vortrag vor der Juristischen Gesellsc...


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