Gesetz verbessert Schutz für Energiekunden

Verbraucherzentrale informiert über Neuregelung

Die seit dem 4. August 2011 geltenden Neuregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes – im Kürzel EnWG – verbessern auch in Brandenburg die Situation der Energiekunden. »Lieferantenwechsel und Abrechnung werden erleichtert, doch gegen Energiearmut gibt es weiterhin keinen Schutz«, schätzt Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Bran- denburg ein.

Zur Vereinheitlichung der europäischen Rechtsvorschriften verabschiedete der Bundestag kürzlich gesetzliche Neuerungen zum Energierecht, die am 4. August 2011 in Kraft getreten sind. Damit verbessert sich im Kern zwar der Verbraucherschutz für Energiekunden, so zum Beispiel beim Lieferantenwechsel und der Abrechnung, doch Hartmut G. Müller kritisiert zugleich, »dass die vorgeschriebenen Maßnahmen gegen Energiearmut fehlen, weil es in Deutschland angeblich keinen Handlungsbedarf gebe, was unseren Beratungserfahrungen widerspricht«.

Als erfreuliche Maßnahme hebt der Jurist die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Verbraucher hervor, die zum Beispiel bei Problemen mit dem Anbieterwechsel oder der Abrechnung behilflich sein soll.

Was besagen die Neuerungen:

1. Erleichterter Lieferantenwechsel: Nach § 20a des EnWG darf der Lieferantenwechsel nun nicht mehr als drei Wochen in Anspruch nehmen, es sei denn, der Kunde wünscht ausd...


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