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Steuerzahler können den Fiskus an Prozesskosten beteiligen

Krankeit, Scheidung oder die Beerdigung eines Angehörigen kosten viel Geld. Deshalb erkennen die Finanzämter diese Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung an. Künftig können Steuerzahler auch die Kosten für einen Gerichtsprozess absetzen.

Viele Steuerzahler in Deutschland können dank einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 42/10) auf höhere Rückzahlungen vom Finanzamt hoffen. Sämtliche Kosten für einen Zivilprozess vor Gericht dürfen nach einem Urteil der obersten deutschen Steuerrichter künftig von der Steuer abgesetzt werden – auch rückwirkend für die vergangenen Jahre. Damit brach der Bundesfinanzhof (BFH) in Münche...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205063.steuerzahler-koennen-den-fiskus-an-prozesskosten-beteiligen.html

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