Neue Berechnung gebilligt

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhalt

Nach dem neuen Unterhaltsrecht gehört das Kindergeld dem Kind, nicht den Eltern. Das kann dazu führen, dass Geschiedene mehr an ihren Ex-Partner zahlen müssen, wenn der gemeinsame Kinder betreut. Das ist so in Ordnung, entschied unlängst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az. 1 BvR 932/10).

Die Benachteiligung von unterhaltspflichtigen Geschiedenen mit Kindern bei der Neuregelung des Unterhaltsrechts verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem am 10. August 2011 bekannt gegebenen Beschluss.

Die Berechnungsmethode war mit der Reform des Unterhaltsrechts 2008 geändert worden. Dies kann dazu führen, dass ein Elternteil, der auch seinem geschiedenen Partner Unterhalt zahlen muss, weniger Geld für sich selbst behält.

Nach dem neuen Unterhalt...


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