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Geschiedene Alleinerziehende müssen im Regelfall Vollzeit arbeiten

BGH-Urteil zum Unterhalt

Wer Kinder im Grundschulalter versorgt, hat deshalb nicht automatisch Anspruch auf Unterhalt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe macht Alleinerziehenden Druck: Im Regelfall müssen sie Vollzeit arbeiten, wenn die Kinder auch anders betreut werden können.

Alleinerziehende Geschiedene müssen nach einer Entscheidung des BGH in der Regel Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Ein Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner bestehe nur, wenn der betreuende Elternteil aufgrund konkreter Umstände nicht in vollem Umfang arbeiten könne. Auch die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen, wenn nach der Unterrich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205065.geschiedene-alleinerziehende-muessen-im-regelfall-vollzeit-arbeiten.html

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