Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Wenn ein Mangel trotz Meldung an den Vermieter nicht beseitigt wird

Zurückbehaltungsrecht des Mieters

Ein während der Mietvertragslaufzeit auftretender Mangel an der Mietsache verpflichtet den Mieter, diesen Mangel »unverzüglich« dem Vermieter mitzuteilen. Aber was ist nun ein Mangel? Er ist immer dann eingetreten, wenn die sogenannte Istbeschaffenheit der Mietsache von der vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht.

Als Mangel werden nicht nur der Mietsache selbst anhaftende Beeinträchtigungen angesehen, sondern auch solche, die aus der Umwelt resultieren. Dazu gehört zum Beispiel während der Mietzeit neu auftretender Baulärm in der Umgebung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter dafür verantwortlich ist oder nicht. Einzig und allein zählt bei der Beurteilung eines Mangels die Abweichung vom vertragsg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205075.wenn-ein-mangel-trotz-meldung-an-den-vermieter-nicht-beseitigt-wird.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.