Sprachkurs wurde abgelehnt

Abmahnung

Die Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um die arbeitsnotwendigen Sprachkenntnisse zu erwerben, stellt als solche keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Das stellte das Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einer Mitteilung vom 22. Juni 2011 über ein entsprechendes Urteil fest (Az. 8 AZR 48/10).

Die Klägerin ist – mit einer Unterbrechung – seit Juni 1985 in dem von der Beklagten bewirtschafteten Schwimmbad beschäftigt. Ihre Muttersprache ist kroatisch. Sie wurde zunächst als Reinigungskraft eingesetzt. Vor über 14 Jahren wurde ihr zusätzlich Kassenbefugnis erteilt, und sie arbeitete ab und zu auch als Vertretung der Kassenkräfte im Schwimmbad.

Im Frühjahr 2006 forderte der Betriebsleiter der beklagten Arbeitgeberin die Klägerin auf, zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse auf eigene K...


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