Jobcenter muss bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlen

Bundessozialgericht: Arbeitslose können Geld für geleistete Arbeit fordern / Behörde muss für Zahlungen aufkommen

Nach einem Gerichtsurteil vom Samstag müssen die Jobcenter Arbeitslosen den üblichen Lohn zahlen, wenn es sich bei einem Ein-Euro-Job nicht um »zusätzliche« Arbeit handelt.

Kassel (Agenturen/ND). Das Bundessozialgericht hat ein Signal gegen den Missbrauch von Ein-Euro-Jobs gesetzt. Wenn Jobcenter rechtswidrige Ein-Euro-Jobs vermitteln, können Arbeitslosengeld-II-Empfänger mehr Geld für ihre Arbeit fordern, entschied das Gericht. Es stellte damit klar, dass grundsätzlich die Behörde und nicht der Arbeitgeber für mögliche zusätzliche Zahlungen an Ein-Euro-Jobber aufkommen muss.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Damit sei es für Arbeitslose künftig leichter, bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zumindest den ortsüblichen Lohn vom Jobcenter zu verlangen, sagte DGB-Jurist Max Eppelein.

Im konkreten Fall wurde die Klägerin, eine Hartz-IV-Betroffene aus Karlsru...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.