Antragsformulare sind exakt auszufüllen

Urteile zu Versicherungsabschlüssen

Ein Ehepaar schloss für beide Partner eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Im Nachhinein wurde vor Gericht darüber gestritten, ob die Versicherungsagentin das Antragsformular gemäß den Angaben der Ehefrau ausgefüllt hatte. Der Versicherer behauptete, die Antragstellerin habe alle Fragen nach gesundheitlichen Beschwerden mit »nein« beantwortet, obwohl sie wegen eines Rückenleidens und anderer Beschwerden seit Jahren in Behandlung war.

Als die Versicherungsnehmerin Jahre später erkrankte und beim Versicherer Leistungen beantragte, focht das Unternehmen den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an: Sie habe beim Vertragsschluss ihre Vorerkrankungen verschwiegen. Falsch, konterten die Eheleute. Sie hätten alles wahrheitsgemäß angegeben. Doch die Agentin habe die Angaben unvollständig ins Antragsformular eingetragen. Die Diagnose des Hausarztes hätten sie gar nicht gekannt.

Die Ehefrau zog vor Gericht, um den Fortbestand des Versiche...


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