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Privattelefonate bei Operation

Kündigung (2)

Der Chefarzt eines rheinland-pfälzischen Krankenhauses, der während seiner Operationen teils private Handytelefonate führte, hätte nicht entlassen werden dürfen.

Zwar stelle das Verhalten des Mediziners einen gewichtigen Anlass für eine fristlose Kündigung dar, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz in einer am 6. Juli 2011 veröffentlichten Entscheidung (Az. 3 Sa 474/09). Im vorliegenden Fall aber habe das Gericht die »soziale Schutzbedürftigkeit« des Familienvaters höher gewichtet als das Interesse der Klinik an einer Auflösung des Arbeitsverhältni...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205615.privattelefonate-bei-operation.html

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