Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Anwohner dürfen nicht gegen Castor klagen

Urteil: Atommülltransporte sind nicht anfechtbar

Lüneburg (dpa/ND). Anwohner entlang der Castor-Strecke dürfen nicht gegen die Atommülltransporte klagen. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht allerdings Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. Die Klagen der Anlieger seien unzulässig, weil die Genehmigungsvorschriften neben dem Schutz der Allgemeinheit nicht »drittschützend« seien, urteilte das Gericht. Damit sah der 7. Senat keine klar zu definierende Personengruppe, die von den Transporten in spezifischer Weise betroffen wäre (Az: 7 LB 58/09 7 LB 59/09).

Demnach berücksichtigen die Vorschriften nur die Sicherheit des Transportgutes als solches, nicht die Belange einzelner Dritter wie etwa Anwohnern, begründete das Gericht seine Entscheidung. Deshalb seien die Kläger nicht klagebefugt.Geklagt hatten zwei Bürger aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg. Ein Kläger wohnt rund einen halben Kilometer vom Verladebahnhof in Dannenberg entfernt, das Haus einer...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205745.anwohner-duerfen-nicht-gegen-castor-klagen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.