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Öffentliches Interesse

E-MAIL-Verkehr: »taz« gewinnt Rechtstreit

Die »taz« darf weiterhin gegen den Willen eines Burschenschaftlers relevante Auszüge aus dessen E-Mail-Verkehr veröffentlichen. Das entschied das Landgericht Braunschweig Mitte letzter Woche in erster Instanz. Rudolf Sch., der als »Alter Herr« mit der ultrarechten Burschenschaft »Karlsruher Burschenschaft Tuiskonia« verbunden ist, wollte der Zeitung per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, au...

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