Basteln am Mietrecht nützt Vermietern

Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums seit Monaten in der Warteschleife

Vor zehn Jahren trat das Mietrechtsreformgesetz von SPD und Grünen in Kraft. Schwarz-Gelb wollte es zum Jubiläum in wesentlichen Punkten ergänzen und korrigieren. Doch über einen Referentenentwurf sind die Pläne bislang nicht hinausgekommen. Verbesserungen für die Mieter enthält er ohnehin kaum.

Was wann aus der angekündigten Mietrechtsnovelle wird, können derzeit auch Insider nicht sagen. Ein im Mai vom Bundesjustizministerium veröffentlichter Referentenentwurf hängt noch immer in der Warteschleife. Dennoch nahm der Deutsche Anwaltverein den Jahrestag zum Anlass, in Berlin zur Diskussion über Für und Wider der Pläne einzuladen.

Als Hauptanliegen der Gesetzesnovelle nannte der Karlsruher Rechtsanwalt Thomas Hannemann die Erleichterung der energetischen Modernisierung von Mietshäusern. Dies soll unter anderem durch deren weite Definition als jegliche »Veränderungen zur Verbesserung der Mietsache oder sonstiger Gebäudeteile, insbesondere bauliche Maßnahmen« bewirkt werden, »durch die nachhaltig Primär- oder Endenergie eingespart oder Energie effizienter genutzt oder das Klima auf sonstige Weise geschützt wird«. Ob sich das für den Mieter durch geringere Betriebskosten auszahlt, darauf komme es nicht an, so Hannemann.

Trotzdem muss...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.