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Gebühren für Auskunft

Finanzamt

Seit 2006 dürfen Finanzämter Gebühren verlangen, wenn sie Steuerpflichtigen verbindliche Auskunft erteilen, wie bestimmte Sachverhalte steuerlich zu beurteilen sind. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Wert, den die Auskunft für den Antragsteller hat. Mitunter gilt auch eine Zeitgebühr von 50 Euro je Stunde. Diese Regelung ist umstritten, weil das Steuerrecht so kompliziert sei, dass der Fiskus...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206109.gebuehren-fuer-auskunft.html

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