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Gibt es eine Unverfallbarkeit des Mindesturlaubs?

Urlaubsanspruch

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erregte Anfang 2009 unter Fachleuten erhebliches Aufsehen. Es hatte entschieden, dass Arbeitnehmer, die wegen Erkrankung ihren Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr und darüber hinaus nicht nehmen konnten, diesen nicht verlieren. Die Firmen mussten den Urlaub nachgewähren oder in abgelten, falls das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet worden war, selbst wenn der Urlaubserwerb schon Jahre zurücklag (EuGH vom 20. Februar 2009, Az. C 350/06).

Damit wurde der Urlaub – allerdings nur der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen und der darüber hinaus vereinbarte tarifliche Urlaub – buchstäblich unverfallbar. Das deutsche Arbeitsrecht sah und sieht indes im § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vor, dass der Urlaub an das Kalenderjahr gebunden ist. Nur wenn es dringende betriebliche oder persönliche Gründe gibt, ist die Übertragung bis zum 31...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206123.gibt-es-eine-unverfallbarkeit-des-mindesturlaubs.html

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