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Jobcenter muss Schuldenzinsen zahlen

Urteile in Kürze

Schuldzinsen für einen Hauskredit muss das Jobcenter Hartz- IV-Empfängern als Unterkunftskosten bezahlen. Die vollen Kreditlasten müssen auch übernommen werden, wenn der Partner der Hartz-IV-Bezieherin auszieht und selbst seinen Zinsanteil nicht mehr bezahlt, urteilte das Sozialgericht Dresden.Az. S 3 AS 2611/09 Keine geschlossene Anstalt für geistig behindertePsychisch kranke oder behinderte ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206125.jobcenter-muss-schuldenzinsen-zahlen.html

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